NUBUS - Fühlen Sie sich sicher oder nur versichert?
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NUBUS für Ärzte, Zahnärze, Spitäler und Notfallmediziner

Welcher Nutzen hat ein Arzt, Zahnarzt oder Spital, wenn ein Kunde ein elektronisches Patientendossier hat? Wer garantiert, dass die dort aufgeführten Daten alle korrekt sind und auch aktuell noch zutreffen? 
Diese und hunderte andere Fragen sind aktuell Gegenstand von Diskussionen zwischen der Politik und Interessenvertretern der Gesundheitsbranche und Versicherungen.
Ob und wie diese Fragen schlussendlich alle gelöst werden so dass alle Parteien zufrieden sind, wird sich zeigen.
Was aber sicher nicht angehen kann ist, dass vor allem kleinere Arztpraxen viel Geld investieren müssen, um die bestehende Software anpassen zu können, um überhaupt die erfasste KG (=Krankengeschichte) sowie andere Unterlagen elektronisch verfügbar zu machen wie dies bereits heute mit Lesegeräten für die Versichertenkarte zwar möglich, aber doch mit einem finanziellen Aufwand machbar ist.

Aus diesem Grund wurde in NUBUS eine KOMPLETTE Patientendossierfunktion integriert, welche sämtlichen Anforderungen entspricht, welche bis dato vom Bund als Erfordernis für ein einheitliches Patentendossier verlangt wird.

Dabei ist die Nutzung dieser Funktion für Ärzte, Zahnärzt und Spitäler absolut KOSTENLOS und es müssen keine Anpassungen an der bestehenden Software vorgenommen, keine teuren Schnittstellen realisiert oder neue Hard- udn Software gekauft werden.
Das komplette eHealth Modul von NUBUS ist rein browserbasierend und dabei absolut sicher und einfach zu bedienen.
Alle Daten sind in rechencentern mit ttelebankingstandard sicher abgelegt und der Zugriff kann nur nach einem Verifikationsprozess vonstatten gehen.

Dabei entscheidet der Patient selber
- Ob er ein solches Patientendossier in NUBUS führen will
- Ob und wer darauf Zugriff hat
- Wer nicht darauf Zugriff hat
 
Natürlich kann ein Patient JEDERZEIT seine Daten auf Knopfdruck sofort und vollständig löschen. Dem Bereich Datenschutz und -Sicherheit wurde höchste Aufmerksamkeit bemessen  und so ist natürlich auch jederzeit abrufbar, wer wann Einsicht in das Patientendossier genommen hat.

​Ein Patient kann also jederzeit selber entscheiden, ob er ein solches Patientendossier führt, denn dies erhöht natürlich auch seine persönliche Sicherheit, denn in einem solche Dossier kann jeder Patient unter anderem ablegen:

  • Vorhandene Berichte und Dokumente
  • Röntgenbilder
  • Allergien
  • Notfallkontakte
  • Patientenverfügung
  • Organspendeausweis
  • Arztrezepte
  • Unterlagen der letzten Operationen/Krankheit etc.
  • Impfpass
  • Kopie der Versichertenkarte
  • uvm.

Wenn also ein Patient die Hilfe von medizinischen Personal in Anspruch nimmt und gerne die daraus resultierenden Unterlagen zur Komplettierung seiner Akten in elektronischer Form haben möchte, so muss es für Ärzte, Zahnärze und Spitaler nicht nur ,möglich sein sondern sollte im Rahmen der Petientenbetreuung umgesetzt werden.

Mit NUBUS ist dies ohne jeglichen Kostenaufwand sofort möglich von jedem browserfähigen Gerät aus über eine gesicherte Leitung direkt medizinische Daten als PDF Datei zu hinterlegen. Die Wahl des PDF Datenformates hat mehrere Vorteile:

1. Es braucht keine Softwareanpassungen wie dies beim Export als XML nötig ist, da jedes Dokument, welches ausgedruckt auch als PDF Dokument generiert werden kann. 
2. Der Datenupload geschieht direkt im Web Browser über gesicherte Leitungen und verschlüsselt
3. Der Datenschutz ist 100% gewährleistet, da der Kunde sich für sein Patientendossier entschieden und dem Arzt/Zahnarzt den Zugriff erteilt hat und diesen auch jederzeit widerrufen kann.
4. Als Arzt können Sie nach Freigabe durch den Patienten oder Verifizierung wenn dieser nicht ansprechbar ist sofort auf die Daten zugreifen.
​
Hier finden Sie mehr Infos, was das integrierte ehealth Modul in NUBUS den Anwendern alles bringt
Auf der WebSite des Bundes findet sich eine Zusammenfasst, weshalb der Bund ein elektronisches Patientendossier möchte, für welches bis im April 2017 alle Erfordernisse zusammengetragen werden sollen um danach Richtlinien erlassen zu können.

Nachfolgend finden Sie den dort abrufbaren Text sowie darunter das Statement der Insurtech AG.
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Projekt Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier

Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden. 

Das elektronische Patientendossier
Das elektronische Patientendossier ist ein virtuelles Dossier, über das dezentral abgelegte behandlungsrelevante Daten einer Patientin oder eines Patienten in einem Abrufverfahren den an der Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen zugänglich gemacht werden können (z.B. Labordaten, Rezepte, radiologischer Bericht). Die Patientin oder der Patient hat die Möglichkeit, selber eigene Daten (z. B. Informationen über Allergien oder Kontaktdaten von im Notfall zu benachrichtigenden Personen) in ihr oder sein elektronisches Patientendossier hochzuladen und diese damit den behandelnden Gesundheitsfachpersonen zugänglich zu machen.

Nutzen des elektronischen Patientendossiers
Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden.

Eröffnung eines elektronischen Patientendossier
Die Patientinnen und Patienten entscheiden selbst, ob sie ein elektronisches Patientendossier eröffnen wollen. Vorgängig müssen sie über die Funktionsweise des elektronischen Patientendossiers informiert werden. Die Einwilligung in die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Zugriffsrechte für Gesundheitsfachpersonen
Die Patientin oder der Patient hat jederzeit Zugriff auf alle Daten und Dokumente aus ihrem oder seinem elektronischen Patientendossier. Gesundheitsfachpersonen haben nur dann Zugang zum elektronischen Patientendossier, wenn sie sich einer zertifizierten Stammgemeinschaft oder Gemeinschaft (Zusammenschluss von Gesundheitsfachpersonen und deren Einrichtungen) angeschlossen haben und vom Patienten oder von der Patientin die entsprechenden Zugriffsrechte erhalten haben. Patientinnen und Patienten können einzelne Gesundheitsfachpersonen von allen Zugriffsmöglichkeiten ausschliessen. Jeder Zugriff auf das elektronische Patientendossier wird protokolliert. Die Patientin oder der Patient kann die Protokolldaten jederzeit einsehen und erhält dadurch die Kontrolle darüber, wer wann auf sein oder ihr elektronisches Patientendossier zugegriffen hat.

Zugriff in medizinischen Notfallsituationen
In medizinischen Notfallsituationen, in denen der Patient oder die Patientin nicht in der Lage ist, den Gesundheitsfachpersonen vorgängig die notwendigen Zugriffsrechte zu vergeben, können diese auch ohne explizite Zugriffsberechtigung Daten und Dokumente über das elektronische Patientendossier abrufen, sofern der Patient diese Möglichkeit vorgängig nicht untergesagt hat.


Meinung der Insurtech AG:
Das eHealth Modul von NUBUS bietet all diese Möglichkeiten und da der Anwender selber entscheidet, ob er dies will und wer darauf Zugriff hat, ist auch dem Datenschutz zu 100% Genüge getan.
Wenn ein User gerne seine medizinischen Daten in einem Patientendossier übersichtlich geordnet und von überall abrufbar haben möchte, damit im Falle eines Unfalles das medizinische Personal auf der ganzen Welt darauf Zugriff erlangen und allenfalls aus den vorhandenen Dokumenten wichtige Informationen ableiten kann, so sollte dies respektiert werden. Aus diesem Grund sollten Ärzte, Zahnärze und Spitäler, welche von Ihren Patienten aufgefordert werden, die Krankendaten in NUBUS in das persönliche Patientendossier zu übertragen auch machen.
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